Finanzen
Eine beitragsabhängige Pensionierung gibt es nicht mehr
Wenn Sie INSS-Beitragszahler sind und kurz vor dem Ruhestand stehen, sehen Sie sich an, wie das System nach der im November 2019 in Kraft getretenen Rentenreform aussah. Finden Sie heraus, in welches System Sie je nach Situation passen sollten.
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Nach der Rentenreform gibt es neue Übergangsregelungen für Rentenwillige. Verstehen Sie, wie sie funktionieren.
Mit ihrem Inkrafttreten am 13. November 2019 führte die Rentenreform letztendlich zu großen Änderungen im Rentenalter der Brasilianer. In diesem Sinne gibt es keine Pensionierung auf der Grundlage der Beitragszeit mehr, allerdings gibt es einige neue Regeln für diejenigen, die noch keine Beiträge zum INSS leisten.
Darüber hinaus war vor der Reform eine Pensionierung nach Beitragszeit, also eine Pensionierung nach Dienstzeit, durchaus möglich. Obwohl es eine Mindestbeitragszeit gab, war es für Frauen bereits nach 30 und für Männer nach 35 Jahren möglich, in den Ruhestand zu gehen. Mit den neuen Regeln gibt es nun mehrere Kategorien, die je nach Alter des Steuerpflichtigen gelten müssen. Nachfolgend erfahren Sie es besser.
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Punkte
Eine der Übergangsregeln der Rentenreform ist die Punkteregel. Dabei muss der Arbeitnehmer die Beitragszeit zu seinem Alter addieren. Mit anderen Worten: Es soll denjenigen zugute kommen, die früher mit der Arbeit begonnen haben. Bei dieser Regelung wird auch die Rente nach Beitragszeit berücksichtigt, da für das Erreichen der Punktzahl Frauen 30 Jahre und Männer 35 Jahre gearbeitet haben müssen. Darüber hinaus müssen Frauen insgesamt 89 Punkte und Männer 99 Punkte erreichen Dieser Wert gilt jedoch nur für das Jahr 2022, da es für jede Gruppe pro Jahr eine Steigerung um 1 Punkt geben wird.
Mindestalter und Beitragszeit
Unter Gewährleistung des gleichen Erhöhungsschemas wie in der vorherigen Regelung ist für Frauen im Alter von 57 Jahren und sechs Monaten und für Männer im Alter von 62 Jahren und sechs Monaten weiterhin eine Rente auf der Grundlage der Beitragszeit möglich. Allerdings muss die Arbeitszeit jedes Einzelnen respektiert werden, bei Frauen mindestens 30 Jahre und bei Männern mindestens 35 Jahre. Aber das sind die Regeln für 2022. Das heißt, jedes Jahr erhöht sich das Mindestalter um sechs Monate. So müssen Frauen im Jahr 2023 58 Jahre alt sein und 30 Beitragsjahre vorweisen, Männer müssen 63 Jahre alt sein und 35 Beitragsjahre vorweisen.
Alter
Diese neue Regelung gilt nur für diejenigen, die die Rentenvoraussetzungen bis zum Jahr 2022 noch nicht erfüllt haben. Wenn Sie also im Jahr 2021 bereits eine der anderen Regelungen erfüllt haben, können Sie problemlos in den Ruhestand gehen. Nach dieser Übergangsregelung gilt daher nicht die Rente aufgrund der Beitragszeit, sondern nur das Mindestalter. Im Jahr 2022 müssen Frauen, die in Rente gehen wollen, 61 Jahre und sechs Monate alt sein, Männer 65. Danach erhöht sich das Alter der Frauen jedes Jahr um sechs Monate, bis sie im Jahr 2023 das 62. Lebensjahr erreichen.
Mautgebühren
In dieser Rentenreformregel gibt es zwei Arten von Mautgebühren: die 50%- und die 100%-Maut. Die erste davon richtet sich an diejenigen, die aufgrund der Beitragszeit kurz vor dem Ruhestand stehen, 30 Jahre für Frauen und 35 Jahre für Männer. Somit kann der Steuerzahler in den Ruhestand gehen, ohne das Mindestalter zu erreichen, sofern er für die verbleibende Zeit eine Mautgebühr von 50% zahlt. Wenn der Steuerzahler beispielsweise nur noch ein Jahr vor dem Ruhestand steht, kann er sechs Monate länger arbeiten, also insgesamt ein Jahr und sechs Monate, auch ohne das Mindestalter zu erreichen.
Mittlerweile gilt die 100%-Maut für Männer ab 35 Jahren und Frauen ab 30 Jahren, jedoch mit einem Mindestalter von 60 bzw. 57 Jahren. Zum Beispiel für einen Steuerzahler, der das Mindestalter bereits erreicht hat, etwa einen Mann, der 60 Jahre alt ist, aber erst 32 Jahre gearbeitet hat. Nach der alten Regelung muss er weitere 3 Jahre arbeiten, um 35 Beitragsjahre zu erreichen, aber mit der neuen Mautregelung 100% muss er 3 Jahre zuzüglich der Maut arbeiten, also insgesamt 6 Jahre. Das Gleiche gilt auch für Frauen.
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